Schulungen
Nach §35 Abs. 1 der DGUV-Vorschrift 70:
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell
angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,...
[3] die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung
hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
Ich berate Unternehmen im im Umgang mit der DGUV-V70 und bilde Fahrer und Bedienpersonal aus.