Car and Truck Solution

Thomas Döbel

Schulungen

Nach §35 Abs. 1 der DGUV-Vorschrift 70:

Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell
angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,...

[3] die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung
hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. 

Ich berate Unternehmen im im Umgang mit der DGUV-V70 und bilde Fahrer und Bedienpersonal aus.